

Kosten anwaltlicher Tätigkeit
Die Kosten für unsere Dienstleistungen richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Sie sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In Einzelfällen schlagen wir Ihnen Honorarvereinbarungen vor. Die Vereinbarung erfolgsabhängiger Honorare ist Anwälten nur eingeschränkt möglich.
Vor der Übernahme des Mandats sollten Sie mit uns die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten ausführlich erörtern. Wir besprechen gern mit Ihnen die Gebühren anwaltlicher Beratung und Vertretung. Schon im ersten Gespäch können wir gemeinsam die Gerichts- und Anwaltskosten für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung sowie Ihr Prozessrisiko abwägen.
Eine vorläufige Berechnung der Anwaltskosten können Sie hier vornehmen.