

Prozessfinanzierung
Schließlich ist es möglich, die Kosten aussichtsreicher Rechtstreitigkeiten mit größeren Streitwerten im Klageverfahren über einen so genannten Prozessfinanzierer (z.B. die D.A.S. AG) übernehmen zu lassen. Der Finanzierer erhält im Erfolgsfalle einen Teil (z. B. 30%) der erstrittenen Summe. Solche Anträge können Sie durch uns prüfen lassen.