

Kostenübernahme durch die Gegenseite
In vielen Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten Ihrer Vertretung und Beratung zu übernehmen. Kommt der Vermieter zum Beispiel mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, hat er die Kosten des Anwalts zu tragen, den Sie mit der weiteren Erledigung der Angelegenheit betrauen. Nur im Arbeitsrecht trägt jede Seite in der ersten Instanz die Kosten ihrer Rechtsverfolgung selbst.