Anwaltsbüro Hölz, Maschke & Solf
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Rund um's Geld
Das Team des Anwaltsbüros

Kostenübernahme durch die Gegenseite

In vielen Fällen ist die Gegenseite verpflichtet, die Kosten Ihrer Vertretung und Beratung zu übernehmen. Kommt der Vermieter zum Beispiel mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, hat er die Kosten des Anwalts zu tragen, den Sie mit der weiteren Erledigung der Angelegenheit betrauen. Nur im Arbeitsrecht trägt jede Seite in der ersten Instanz die Kosten ihrer Rechtsverfolgung selbst.

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Angela Stiebritz
  • Sekretariat
Dirk Maschke
  • Ehe- und Familienrecht
  • Strafrecht
Stefan Hölz
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  • Verkehrsrecht
Henrik Solf
  • Miet- und Pachtrecht
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  • Urheberrecht
Gesine Badtke
  • Sekretariat