

Rechtsschutzversicherung
In Abhängigkeit von Ihrem persönlichen Rechtsschutzversicherungs- vertrag ist der allergrößte Teil der möglicherweise anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten abgesichert. Bitte beachten Sie, dass z. B. in Familien- und Erbschaftsangelegenheiten allenfalls nur die Kosten einer ersten Beratung übernommen werden.
Sprechen Sie uns bitte gleich zu Beginn auf Ihre Versicherung an. So können wir noch vor Beginn der Beratung klären, ob Ihre Versicherung die Kosten zu übernehmen hat. Wenn Sie sichergehen wollen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreites bzw. der Beratung übernimmt, können Sie schon vor dem ersten Gespräch eine Anfrage bei Ihrer Versicherung stellen.
Wir können die Deckungsanfrage jedoch auch für Sie stellen und auftauchende Fragen mit der Versicherung direkt regeln. Da unsere Kanzlei mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammenarbeitet, klären wir Deckungsanfragen und Kostenübernahmefragen zügig und einfach.
Unabhängig von Ihrer Rechtsschutzversicherung haben Sie das Recht, Ihren Anwalt frei zu wählen. Sollte Ihre Versicherung Ihnen eigene Vertragsanwälte vorschlagen, sind dies nur Empfehlungen.
Eine ausführliche Übersicht über Preise und Konditionen von Rechtsschutzversicherungen finden Sie im August-Heft 2009 der Zeitschrift FINANZtest. Allerdings sollte bei einer Versicherung nicht nur der Preis zählen. Auch die Qualität der Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten ist für die Versicherungsnehmer von Bedeutung.